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   BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 47.79   

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BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 47.79 (https://dejure.org/1981,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 7 C 47.79 (https://dejure.org/1981,2172)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 7 C 47.79 (https://dejure.org/1981,2172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Genehmigungspflichtigkeit der Abfallentsorgung - Begriff der "Abfallbeseitigung" im Sinne des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen (AbfG) - Kumulative Berücksichtigung der §§ 3 und 12 AbfG - Notwendigkeit der Sicherstellung einer geordneten Beseitigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 985
  • DÖV 1981, 916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 47.79
    Unter diesen Umständen ist ihr gegenüber die Entscheidung des Gesetzgebers, die Abfallbeseitigung gemäß § 3 Abs. 2 AbfG öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Pflichtaufgabe zu übertragen, nur eine Inhalt und Grenzen des Eigentums konkretisierende Regelung, die auch nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstößt; dies hat der Senst in seinemUrteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - näher dargelegt; darauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Diese Vorschrift soll die Korrektheit von Sammlung, Transport und Entsorgung nahtlos und umweltunschädlich sicherstellen (Kunig/Schwermer/Versteyl, a.a.O., § 12 Rn. 17); der Begriff der geordneten Entsorgung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 3 AbfG bezieht sich deshalb nicht nur auf die Einsammlung und die Beförderung, sondern auf alle Phasen der Entsorgung (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 - DVBl. 1981, 985).
  • VG Düsseldorf, 04.12.2017 - 17 L 4572/17
    Damit ist die Annahme der aus der strafrechtlichen Verurteilung folgenden Unzuverlässigkeit auch für den Widerruf der Transportgenehmigung gerechtfertigt und zwar ungeachtet dessen, dass die dortigen Verstöße im Zusammenhang mit der Lagerung, nicht hingegen mit dem Transport von Abfällen stehen, da insoweit das Gesetz nicht differenziert (vgl. §§ 53 Abs. 2 Satz 1, 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KrWG i.V.m. § 3 Abs. 1 AbfAEV) und auch eine solche Unterscheidung nicht geboten ist, vgl. noch zum KrW-/AbfG: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 2 L 331/03 -, juris Rn. 3.

    Bei Unzuverlässigkeit des Antragstellers ist neben der geordneten Beseitigung von Abfällen auch deren Einsammeln und Befördern nicht sichergestellt, wodurch vermeidbare Umweltschäden möglich werden, vgl. schon BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, juris Rn. 9.

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 85.88

    Entsorgungspflicht - Genehmigung für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern

    Auch die nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AbfG genehmigungsfreie gewerbsmäßige Einsammlung und Beförderung bestimmter Abfälle durch private Unternehmer setzt voraus, daß die zuständige Körperschaft insoweit ihre Entsorgungspflicht nach § 3 Abs. 3 AbfG ausgeschlossen hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 - DVBl. 1981, 985).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 47.79 - (DVBl. 1981, 985 f.) zum systematischen Verhältnis der §§ 12 und 3 AbfG Stellung genommen und zu der seinerzeit maßgebenden Fassung des § 12 Abs. 1 (Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1977, BGBl. I S. 41) dargelegt, daß die Regelungen in § 3 und § 12 AbfG kumulative Zulässigkeitsvoraussetzungen enthalten.

  • VGH Hessen, 21.04.1986 - 5 TH 592/86

    Widerruf der Genehmigung zum Einsammeln von Abfällen

    Die sich daraus ergebende Gefährdung einer am Wohl der Allgemeinheit ausgerichteten Abfallbeseitigung im Sinne des § 2 AbfG schließt den Genehmigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 Sätze 1, 3 AbfG aus ( vgl. BVerwG, U. v. 27. Mai 1981 - 7 C 47.79 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 5 S. 10 f. = DVBl. 1981 S. 985 = DÖV 1981 S. 916 = ZfW 1982 S. 222; Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Kz 1220 Rdnr. 21 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2004 - 2 L 331/03

    Widerruf, Abfallgenehmigung, Transportgenehmigung, Zuverlässigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.05.1981 - BVerwG 7 C 47.79 -, DVBl 1981, 985) muss sich die Zuverlässigkeit auf das Behandeln, das Lagern und das Ablagern der eingesammelten und beförderten Abfälle beziehen.
  • VGH Hessen, 02.07.1986 - 5 TG 386/85

    Übergang der Zuständigkeit für Abfallbeseitigung vom Landkreis auf einen

    Der Fortbestand dieser Genehmigung hängt aber unter Umständen maßgeblich davon ab, ob die Antragstellerin im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt; denn die rechtlich einwandfreie Erteilung einer Transportgenehmigung nach § 12 Abs. 1 AbfG setzt zwingend voraus, daß die auf das Befördern der Abfälle folgende weitere Abfallbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 2 AbfG gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981- 7 C 47.79 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 5 = DVBl. 1981 S. 985 = DÖV 1981 S. 916 = RdL 1981 S. 270; Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 48.79 -, Buchholz a.a.O. = GewArch 1981 S. 329 = MDR 1981 S. 1048).
  • VG Düsseldorf, 13.01.2004 - 17 K 6863/02
    Eine abweichende, auf eventuelle Besonderheiten des Abfallwirtschaftsrechts gründende Bedeutung wurde ihr - zu Recht - nicht beigelegt, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 47/79, in: DVBl 1981, 985; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 1985 - 10 S 381/85, in: NVwZ 1985, 438; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. April 1986 - 5 TH 592/86, in: NJW 1987, 393.
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